Informationen

Kosten

In der Regel berate und vertrete ich zu Stundensätzen.

Lässt sich der zu erwartende Gesamtaufwand realistischerweise abschätzen, bin ich auch gerne bereit, mit Ihnen ein Pauschalhonorar zu vereinbaren (etwa bei Liegenschaftskaufverträgen).

Für die Vertretung in gerichtlichen Verfahren kann – abhängig von der Höhe des Streitwerts und der Komplexität des Falles – alternativ zu einer Abrechnung nach Stundensätzen auch eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) vereinbart werden.

Welche Kostenvereinbarung Sie mit mir auch immer treffen, Sie dürfen von mir stets volle Kostentransparenz ohne böse Überraschungen erwarten.